Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Für ein kostenloses Erstgespräch stehe ich jederzeit auch telefonisch zur Verfügung
089 886 169
Kanzlei- und Sprechstunden: Montag - Donnerstag 9:00 – 17:30 Uhr, Freitag 9:00 -13:00 Uhr

Anton Manthey - Herzlich willkommen

✓ Rechtsanwalt Anton Manthey hat seit 2003 seine Anwaltszulassung und führt den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht.

✓ Den theoretischen Teil für den Fachanwalt in Strafrecht hat er im Jahr 2018 abgeschlossen.

✓ Haben Sie einen Schaden aufgrund eines Verkehrsunfalles davongetragen helfen ich Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

✓ Insbesondere bei den Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung gibt es oftmals gute Verteidigungsmöglichkeiten.

✓ Auch bei Trunkenheit im Verkehr begleite ich Sie durch den strafrechtlichen- und fahrerlaubnisrechtlichen Teil, der sich unter Umständen anschließen kann, wenn Sie dann Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten und möglicherweise eine MPU von Ihnen gefordert wird.

✓ Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen übernimmt diese die gesamten Kosten (Anwaltskosten gegebenenfalls Gerichtskosten), wenn Ihnen nur Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Auch bei gewissen Vorsatzdelikten wie Unfallflucht oder auch bei vorsätzlicher Körperverletzung übernimmt die Rechtschutzversicherung die Anwalts- und gegebenenfalls auch Gerichtskosten, wenn das Verfahren durch eine Einstellung beendet wird. Bei einem Freispruch vor Gericht übernimmt die Staatskasse diese Kosten.

✓ Auch im Familienrecht verfügt Rechtsanwalt Anton Manthey über eine langjährige Erfahrung.


Kosten

Erstberatung

Ein erstes Beratungsgespräch, auch telefonisch, erfolgt kostenlos.

Eine umfassende Erstberatung beträgt zwischen 100,00 - 240,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.

Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden.

Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, erhalten Sie von uns eine Einschätzung über das Kostenrisiko.

Kosten im Arbeits- und Mietrecht

Sollten Sie über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügen besteht Kostenschutz für Arbeits- und Mietrecht.

Kosten im Verkehrsrecht

Unsere Kosten übernimmt der Unfallgegner soweit dieser den Schaden reguliert oder Ihre Rechtschutzversicherung vollumfänglich aus dem Betrag mit dessen Durchsetzung Sie uns beauftragt haben.

Die Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt auch die Kosten für den Fall, dass Sie Ihren Schaden vor Gericht einklagen müssen. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung.

Sollten Sie Beklagter sein ist das ein Fall Ihrer Kfz- Haftpflichtversicherung bei der Sie sich dann sofort melden sollten, wenn Ihnen eine derartige Klage zugestellt wurde. Auch hier können wir in Absprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung die anwaltliche Vertretung übernehmen. In diesen Fällen haben Sie Kostenschutz über Ihre Haftpflichtversicherung.

Kosten im Familien- und Erbrecht

Die Rechtschutzversicherung übernimmt in Familien- und in Erbsachen in der Regel nur die Kosten für eine Erstberatung. Sollten Sie für das Scheidungsverfahren oder in anderen familienrechtlichen Gerichtsverfahren (z.B. Kindschaft-Unterhalts- oder Zugewinnstreitigkeiten) nicht in der Lage sein die Kosten für das Gericht und den Anwalt aufzubringen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu stellen, dies übernehmen wir für Sie.